Reiseversicherung und Reisestornoversicherung

Versichern Sie Ihre Reise

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie in der Versicherungspolizze, im Produktblatt und in den Europäischen Reiseversicherungsbedingungen ERV-RVB 2018.

Den Versicherungsinformationsflyer mit Einzelheiten können Sie hier einsehen

Häufig gestellte Fragen

  • Wann beginnt und endet die Deckung?Die Versicherung gilt für eine Reise mit einer Reisedauer bis maximal 31 Tage. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die erfolgte Prämienzahlung. Reisestorno-Versicherung: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Versicherungsabschluss. Bei Versicherungsabschluss später als 3 Tage nach Reisebuchung besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis). Für alle weiteren Versicherungsleistungen beginnt der Versicherungsschutz mit Reiseantritt. Der Versicherungsschutz endet mit Rückkehr von Ihrer Reise oder mit vorherigem Ablauf der Versicherung.
  • Welche Verpflichtungen habe ich?
    • Sie haben den Eintritt des Versicherungsfalles, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt haben, ehestmöglich dem Versicherer anzuzeigen und ihn umfassend über Schadenereignis und Schadenausmaß zu informieren.
    • Bei Eintritt eines versicherten Reisestornogrundes haben Sie ehestmöglich die Reise zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten.
    • Nach Möglichkeit haben Sie zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen, dem Versicherer jede erforderliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen und jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten.
    • Sollten stationäre, tagesklinische oder wiederholt ambulante Behandlung, Heimtransport, Überführung Verstorbener oder Bestattungen am Ereignisort notwendig werden, ist ehestmöglich mit der 24-Stunden-Notrufnummer des Versicherers Kontakt aufzunehmen, um allfällige Weisungen des Versicherers einzuholen.

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